Details
Der Werklieferungsvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Unternehmer dem Besteller die Herstellung und Ablieferung eines Werkes aus selbst beschafftem bzw. produziertem Stoff schuldet. Der Gegenstand eines Werklieferungsvertrags ist in aller Regel ein körperlicher Gegenstand. Auf den Werklieferungsvertrag kommen in der Regel die Bestimmungen über den Werkvertrag zur Anwendung.
Zusatzinformation
| Seitenzahl | 3 |
|---|---|
| Dokumentformat | Microsoft Word |
