Details
Das Aktienkapital der Aktiengesellschaft ist in Inhaber- oder Namenaktien eingeteilt. Die Gesellschaft kann die gesellschaftsrechtliche Beteiligung ihren Aktionären in separaten Papieren - eben Aktienzertifikaten - bescheinigen.
Zusatzinformation
| Seitenzahl | 2 |
|---|---|
| Dokumentformat | Microsoft Word |
