Details
Bei einer Anstellung im Stundenlohn bestehen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer Anstellung im Monatslohn. So haben die Mitarbeitenden das Recht auf Ferien. Es besteht die Pflicht, Arbeit im gewohnten Umfang anzubieten, gerade auch während den Kündigungsfristen. Zudem gelten auch hier die Kündigungsschutzvorschriften.
Eine wichtige Ausnahme betrifft die Feiertage: Mitarbeitende im Stundenlohn haben keinen Lohnanspruch an Feiertagen. Allerdings empfiehlt es sich aus Gründen der Gleichbehandlung, diesen Mitarbeitenden die Feiertage durch einen Lohnzuschlag abzugelten (ca. 3,0%).
Achtung: Die Abgeltung der Ferien über den Stundenlohn ist bei längerdauernden Anstellungsverträgen unzulässig
Ihr Zusatznutzen: Checkliste
Die Datei enthält zusätzlich zum Vertragsmuster einen dreiseitigen Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag im Stundenlohn. Dieser beantwortet wichtige Fragen wie:- Ferienanspruch und Ferienabgeltung
- Feiertage
- Sozialversicherungen
Zusatzinformation
| Seitenzahl | 3 (+ 3 Seiten Checkliste) |
|---|---|
| Ihr Zusatznutzen | Checkliste (3 Seiten) |
| Dokumentformat | Microsoft Word |
