Details
Beim Geschäftsübernahmevertrag wird nicht eine Gesellschaft verkauft, sondern es werden die Aktiven und Passiven eines Betriebs der Unternehmung verkauftt.
Der Verkauf erfolgt bei Einzelfirmen ohne Handelsregistereintrag nach den Regeln der Geschäftsübernahme nach Art. 181 OR.
Der Verkauf erfolgt bei Einzelfirmen ohne Handelsregistereintrag nach den Regeln der Geschäftsübernahme nach Art. 181 OR.
Achtung
Dieses Muster eignet sich nur für Einzelfirmen, die nicht im HReg eingetragen sind. Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden nach dach den Regeln über die Vermögensübertragung nach Art. 70 FusG übertragen. Auch zum Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen nach Art. 70 FusG finden Sie auf dieser Plattform ein Muster.Zusatzinformation
| Seitenzahl | 2 |
|---|---|
| Dokumentformat | Microsoft Word |
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