Der Arbeitsvertrag des Aussendienstmitarbeiters/Handelsreisenden ist grundsätzlich ein normaler Arbeitsvertrag, für den die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts gelten. Die Besonderheit des Aussendienstmitarbeiters bzw. des Handelsreisenden liegt darin, dass er seiner Arbeitsverpflichtung ausserhalb der Betriebsräumlichkeiten des Arbeitgebers, eben auf Reisen, Kundenbesuchen etc. nachkommt. Das Gesetz hat deshalb für den speziellen Typus des Handelsreisenden besondere Vorschriften vorgesehen (Art. 347 ff. OR).