Rechtliche Hintergrundinformationen zum Muster Aufhebungsvereinbarung ohne Freistellung
Das Arbeitsverhältnis kann – als Alternative zu einer Kündigung – jederzeit in beidseitigem Einverständnis durch eine sog. Aufhebungsvereinbarung, auch Aufhebungsvertrag genannt, aufgehoben werden. Soweit kein zwingendes Recht zu berücksichtigen ist, können die Parteien in der Aufhebungsvereinbarung beliebige Abmachungen treffen.