Gebrauchshinweise zum Muster
Der Gekündigte ist regelmässig darauf angewiesen, eine Begründung der Kündigung nicht nur mündlich mitgeteilt zu bekommen, sondern sie in einem späteren Prozess, insb. bei einer möglichen Missbräuchlichkeit der Kündigung, auch beweisen zu können. Er hat daher Anspruch darauf, auf Verlangen eine schriftliche Begründung der Kündigung zu erhalten.