Keine ausserterminliche Kündigung ohne Ersatzmieter
Gibt die Mieterschaft die Mietsache zurück, ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen einzuhalten, wird sie genau genommen vertragsbrüchig.
Art. 264 OR erlaubt der Mieterschaft jedoch eine ausserterminliche Kündigung, wenn sie einen Nachmieter stellt, der die gesetzlichen Kriterien erfüllt.