Gebrauchshinweise zum Muster Erstreckungsvereinbarung
Von einer Erstreckung des Mietverhältnisses ist dann die Rede, wenn ein durch Kündigung oder Fristablauf zu Ende gehendes Mietverhältnis auf ein Begehren des Mieters hin erstreckt werden kann. Die Voraussetzungen dazu sind in den
Art. 272-272d OR geregelt.
Mietern und Vermietern steht die Möglichkeit offen, sich in einer Erstreckungsvereinbarung aussergerichtlich über einen Aufschub des Auszugstermins zu einigen. Eine solche Erstreckungsvereinbarung, wie sie in diesem Muster vorformuliert wird, entfaltet die gleichen Wirkungen wie eine vom Richter gewährte Erstreckung.