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Muster Franchisingvertrag

Muster Franchisingvertrag

Mit diesem Muster schliessen Sie einen rechtssicheren Franchisingvertrag für einen Restaurantbetrieb ab.

Zusatzinformation

Seitenzahl 12
Ihr Zusatznutzen Inklusive Vorvertrag zum Abschluss eines Franchising-Vertrages (dient insbesondere dem Schutz des Know-hows).
Dokumentformat Microsoft Word

Franchisingvertrag - Was bedeutet überhaupt Franchising?

Franchise bedeutet das Recht zur Ausübung eines Geschäfts, zu dem der Franchisegeber das Konzept entwickelt hat. Der Franchisenehmer nutzt die Marke, das Know-how, Marketing, Organisation usw. Er schuldet eine direkte oder indirekte finanzielle Gegenleistung und muss sich genau an die Anweisungen des Franchisegebers halten.

Franchisevertrag - Welches Recht gilt?

Nach dem schweizerischen Recht ist der Franchisevertrag ein Innominatkontrakt. In der Praxis werden Regelungen aus dem Kauf- oder Mietrecht, aus dem Auftragsrecht, im Einzelfall aber auch nach dem Arbeitsrecht angewendet. Manchmal lässt sich Franchising schwer von anderen Vertragsformen abgrenzen, wobei man nach den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen urteilen muss.

Tipps zum Franchisevertrag

  • Auch vor Abschluss eines Franchisingvertrages mit einem renommierten Franchisegeber ist grundsätzlich eine Beratung von Fachleuten zu empfehlen. Dabei sollte der Franchisenehmer auch seine persönlichen finanziellen Voraussetzungen und Qualifikationen überprüfen.
  • Vor dem Vertragsabschluss ist zu empfehlen, sich genaue Informationen über den Geschäftspartner zu beschaffen. Der Franchisegeber sollte den Franchisenehmer über seine Produkte und das System genau aufklären. Besonders wichtig ist, dass der Franchisenehmer sich über die Risiken und das notwendige Risikomanagement genau informiert.
  • Wenn das Franchising mit Umstrukturierung von Unternehmen zusammenhängt, ist das Fusionsgesetz (FusG) zu beachten. Dieses regelt Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung zwischen Unternehmen sowie Umwandlung von Rechtsträgern. Besonders zu beachten ist in solchen Fällen der im FusG und OR geregelte Arbeitnehmer- und Gläubigerschutz. Denkbar wäre, dass Franchising vor allem vom Instrument der Unternehmensspaltung schwer abzugrenzen ist. Auch bei Vermögensübertragung und Umwandlung könnte es Probleme geben. Zu empfehlen wäre in solchen Fällen, zuerst den Status der beteiligten Unternehmen zu regeln, also z.B. die Spaltung zu vollziehen. Nachher kann man unabhängig davon einen Franchising-Vertrag abschliessen.
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