Rechtsgrundlage für den Erlass von Reglementen über die Weiterbildung ist Art. 321d OR, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, über das Verhalten und die Ausführung der Arbeit allgemeine Anordnungen zu geben und entsprechende Weisungen zu erlassen.
Mit einem Weiterbildungsreglement werden allgemeine Voraussetzungen oder Bedingungen festgehalten, welche in Bezug auf die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gelten sollen. In diesem Muster wird nach Höhe der Kursspesen differenziert. Je nach Art des Kurses und Höhe der Kursspesen wird eine Pflicht des Mitarbeitenden zur weiteren Tätigkeit bei der Unternehmungen vorgesehen.