Gebrauchshinweise zu Muster Einsprache gegen nichtige Kündigung
Das Obligationenrecht sieht in Art. 336c zugunsten des Arbeitnehmers - nach Ablauf der Probezeit - Sperrfristen vor (so genannte «Kündigung zur Unzeit»).
Kündigung während einer Sperrfrist
Kündigt der Arbeitgeber während einer solchen Sperrfrist, so hat die Kündigung überhaupt keine Wirkungen. Es handelt sich dann also um eine nichtige Kündigung . Eine gültige Kündigung ist erst wieder nach Ablauf der Sperrfristen möglich.
Kündigung vor einer Sperrfrist - Eintreten von Krankheit/Unfall/Militärdienst während der Kündigungsfrist
Kündigt der Arbeitgeber vor Eintreten einer Sperrfrist, fällt diese also in die Kündigungsfrist, so verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Sperrfrist.